Arbeitssicherheit
Mit der Einführung des Arbeitsschutzgesetz von 1996 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegten Pflichten schon ab einem Arbeitnehmer zu bestellen.
Das Sachverständigen Zentrum Berlin bietet Ihnen eine kompetente Betreuung zur Umsetzung der im Arbeitsschutzgesetz geforderten Pflichten an.
Wir beraten Sie rund um die Arbeitssicherheit!
- Überwachen die prüfpflichtigen Arbeitsmittel und führen Prüfungen gem. UVV durch
- Kontrollieren den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb
- Erstellen Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen das Betriebsarbeitsstoffkataster
- Schulung von Gabelstaplerpersonal nach BGV D27, sowie Prüfung von Flurförderfahrzeugen
- Stellung von Kransachverständigen gemäß BGV D6
- Unterweisen Ihre Beschäftigten
- Führen erforderliche Messungen durch
- u.v.m.