Gabelstaplerfahrerausbildung

Die Ursache für die meisten Staplerunfälle liegt in der unzureichenden Kenntnis und Unterschätzung der Gefahren im Umgang mit Gabelstaplern.

Deshalb fordert die berufsgenossenschaftliche Vorschrift VBG D 27 (Flurförderzeuge) für das Führen von Flurförderfahrzeugen (Staplern) eine qualifizierte Schulung und den Nachweis der Fähigkeit. Im §7 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“ heißt es:

Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. 

Die Körperliche und Geistige Eignung kann mit einer Vorsorgeuntersuchung G25 nachgewiesen werden.

Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

Für Privat- und Firmenkunden bieten wir die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer an. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen personenbezogenen und unbefristeten Fahrausweis.

Inhalte der Ausbildung sind u.a.:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Last
  • Fahrübungen nach BGG 925
  • Theoretische und praktische Prüfung